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UMWELTMANAGEMENT nach EMAS

Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die zugehörigen Abläufe decken seit 2001 vollständig die ISO 14001 ab.

EMAS geht jedoch aufgrund der Leistungsorientierung über ein reines Managementsystem hinaus. In den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung sind ergänzend die Beschäftigten einzubeziehen. Zu den zentralen Elementen von EMAS gehört die Umwelterklärung, in der die umweltrelevanten Tätigkeiten und relevante Daten zur Umwelt dargestellt werden, bspw. Ressourcen- und Energieverbräuche, Emissionen oder Abfälle.

Als zugelassener Umweltgutachter durch die DAU – Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft kann Bernhard Schwager (DE-V-0416) Ihr Umweltmanagement nach EMAS validieren und ein entsprechendes Testat ausstellen. Er ist zugelassen für die nachfolgenden Zulassungsbereiche / NACE Codes (WZ 2008):
14, 15, 16, 24.33, 26.1, 26.2, 26.3, 26.4, 26.51.1, 26.51.3, 26.52, 26.6, 26.7, 27.1, 27.2, 27.32, 27.33, 27.4, 27.5, 27.9, 31, 32.2, 32.3, 32.4, 32.9, 33.11, 33.12, 33.13, 33.14, 33.16, 33.17, 33.19, 33.2, 38, 39, 41, 42, 43, 45.1, 45.2, 45.3, 46, 47.1, 47.2, 47.4, 47.5, 47.6, 47.7, 47.8, 47.9, 49.1, 49.2, 49.3, 49.4, 50, 51, 52, 53, 55, 56, 58.2, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 71.11, 71.12.1, 71.12.3, 71.12.9, 71.2, 72, 73, 74, 75, 77, 78, 79, 80, 81.1, 81.2, 82.1, 82.2, 82.3, 82.91, 82.99, 84.1, 84.21, 84.23, 84.24, 84.25, 84.3, 85, 86, 87, 88, 90, 91.01, 91.02, 91.03, 92, 93, 94, 95.1, 95.21, 95.22, 95.24, 95.29, 96, 97, 98, 99

Im Hinblick auf eine EMAS-Validierung unterstützt Sie beCERTain beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems:

  • Durchführung von Umweltprüfungen
  • Umweltbetriebsprüfungen (interne Audits)
  • Erstellung von Rechtskatastern
  • Umwelterklärungen
  • Begleitung externer Audits/Validierungen

Zur Umsetzung von EMAS gibt es keine festgelegte Methode. Trotzdem bieten sich folgende Schritte an:

  • Erste Umweltprüfung der Organisation zur systematischen Erfassung und Analyse der Umweltauswirkungen, des umweltbezogenen Kontextes sowie potenzieller Risiken und Chancen.
  • Formulierung eines Leitbildes/einer Umweltpolitik zur strategischen Ausrichtung der Organisation zu Umweltfragen, isoliert oder in die bereits vorliegende Unternehmenspolitik integriert.
  • Festlegung von konkreten Zielen und Maßnahmen von wesentlichen Umweltaspekten in einem Umweltprogramm, um die Umweltleistung zu verbessern.
  • Aufbau und Implementierung des Managementsystems mit Verantwortlichkeiten, Dokumentationen, betrieblicher Planung, Notfallvorsorge, Überwachung, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.
  • Durchführung der Umweltbetriebsprüfung und einer Managementbewertung, um die Wirksamkeit und den Erfolg des Managementsystems zu beurteilen und Festlegungen zu treffen.
  • Erstellung einer Umwelterklärung, um das Engagement der Organisation für die verschiedenen Interessensgruppen als glaubwürdigen Nachweis zu erbringen.
  • Validierung der Umwelterklärung durch einen unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter.
  • Offizielle Eintragung in das EMAS-Register bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer mit Nutzung des EMAS-Logos.

Ihre Vorteile bei EMAS sind:

  • Sie verbessern kontinuierlich die Umweltleistung
  • Sie senken gezielt Kosten und steigern die Effizienz
  • Sie erhalten zusätzlich die ISO 14001 (nicht möglich bei KMU, falls Art. 7 für einen 4-Jahreszeitraum gezogen wird)
  • Sie erhalten die ISO 50001 mit nur wenigen inhaltlichen Anpassungen und Konkretisierungen
  • Sie sind von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN 16247 nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) entbunden
  • Sie nutzen den Spitzenausgleich nach dem Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (produzierendes Gewerbe)
  • Sie profitieren von bestimmten Erleichterungen durch die EMAS-Privilegierungsverordnung
  • Sie besitzen einen eindeutigen Nachweis der Rechtskonformität
  • Sie haben mit der Umwelterklärung eine äußerst glaubwürdige Vermittlung des Umwelt- und Nachhaltigkeits-Engagements an Kunden und andere Stakeholdergruppen
  • Sie erfüllen Kunden- und Berichtsanforderungen
  • Sie können das EMAS-Logo nutzen

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Bernhard Schwager

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70567 Stuttgart

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